Ihre Rechte als Passagier
Umfassende Informationen zu Ihren Ansprüchen bei Flugunregelmäßigkeiten nach der EU-Verordnung 261/2004 und dem Montrealer Übereinkommen.
Gut informiert auf jeder Reise
Wir bei Eurostarling setzen alles daran, Sie pünktlich und zuverlässig an Ihr Ziel zu bringen. Sollte es dennoch zu Unregelmäßigkeiten kommen, informieren wir Sie hier transparent über Ihre Rechte als Fluggast gemäß der gültigen EU-Verordnungen und internationaler Abkommen.
Wichtiger Hinweis
Eurostarling ist eine virtuelle Fluggesellschaft (Flugsimulator-Netzwerk). Die auf dieser Seite genannten Fluggastrechte, Gesetze und Entschädigungssummen (z. B. nach EU 261/2004) sind rein fiktiv und dienen ausschließlich der realistischen Simulation. Es können hieraus keinerlei echte rechtliche Ansprüche oder Auszahlungen geltend gemacht werden.
Flugverspätung
Betreuungs- und Ausgleichsleistungen
Bei großen Verspätungen haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen. Diese umfassen Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit sowie Kommunikationsmöglichkeiten. Sollte ein Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten erforderlich werden, übernehmen wir die Hotelunterbringung und den Transfer.
Ihre Ansprüche entstehen:
- ab 2 Stunden bei Flügen bis zu 1.500 km
- ab 3 Stunden bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über 1.500 km und bei allen anderen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km
- ab 4 Stunden bei allen weiteren Flügen
Ausgleichszahlungen:
Erreichen Sie Ihr Endziel mit einer Verspätung von über 3 Stunden, haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, es sei denn, die Verspätung geht auf außergewöhnliche Umstände (z.B. Wetterbedingungen, Flugsicherungsstreik) zurück, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.
Andere bis 3.500 km
Wird Ihnen ein Alternativflug angeboten, dessen Ankunftszeit die des ursprünglich gebuchten Fluges nicht übersteigt (je nach Distanz 2-4 Stunden), kann die Ausgleichsleistung um 50 % gekürzt werden.
Flugannullierung
Sollte ein Flug annulliert werden, können Sie zwischen der Erstattung des Flugpreises oder einer anderweitigen Beförderung zu Ihrem Endziel wählen. Zudem haben Sie, je nach Wartezeit auf den Alternativflug, Anspruch auf Betreuungsleistungen.
Unter bestimmten Bedingungen (z.B. wenn Sie erst weniger als 14 Tage vor Abflug informiert wurden und keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen) besteht zudem Anspruch auf eine Ausgleichszahlung (250€, 400€ oder 600€ je nach Flugstrecke).
Nichtbeförderung (Überbuchung)
Für den seltenen Fall, dass ein Flug unbeabsichtigt überbucht ist, suchen wir zunächst nach Freiwilligen, die auf ihren Flug verzichten. Alternativ bieten wir Ihnen eine Ersatzbeförderung oder Erstattung an.
Sollten Sie gegen Ihren Willen nicht befördert werden, stehen Ihnen sofortige Betreuungsleistungen und Ausgleichszahlungen in oben genannter Höhe (je nach Flugstrecke) zu.
Herabstufung (Downgrading)
Sollten wir Sie aus operationellen Gründen in einer niedrigeren Klasse als der gebuchten befördern müssen, haben Sie Anspruch auf anteilige Kostenerstattung der gebuchten Strecke:
- 30 % Erstattung bei Flügen bis zu 1.500 km
- 50 % Erstattung bei innergemeinschaftlichen Flügen über 1.500 km und bei allen anderen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km
- 75 % Erstattung bei allen Flügen über 3.500 km
Reisegepäck
Bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung Ihres aufgegebenen Gepäcks haften wir gemäß dem Montrealer Übereinkommen. Die Höchsthaftungsgrenze liegt i.d.R. bei etwa 1.288 Sonderziehungsrechten (SZR) pro Passagier.
Meldung: Beschädigungen müssen innerhalb von 7 Tagen, Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt des Gepäcks schriftlich reklamiert werden.