Wichtige Reisehinweise

Fluggäste auf einem Flug nach Deutschland müssen verschiedene Dokumente bei sich führen, die sowohl bei Abflug bzw. bei Ein- oder Weiterreise in Deutschland kontrolliert werden können. Ebenso sollten sich alle Gäste über eventuelle Pflichten informieren, die nach Ankunft in Deutschland oder dem jeweiligen Zielland notwendig werden (z.B. Quarantäne, weitere Corona Tests).

Ab 03.03.2022 gibt es keine Einstufung von Ländern in Corona Hochrisiko- oder Virusvariantengebiete.

Beförderungsregeln auf Flügen nach Deutschland  

Gäste mit einem Endreiseziel in Deutschland werden gebeten folgende Punkt zu beachten:

-     alle Fluggäste müssen im Besitz der vorgeschrieben gültigen Pass- bzw. Ausweisdokumente sein 
-     alle Fluggäste (ab einem Alter von 12 Jahren) müssen zum Zeitpunkt des Abflugs eines der folgenden medizinischen Zertifikate vorlegen: 

  • einen Impfnachweises (analoger oder digitaler Nachweis einer vor mehr als 14 Tagen abgeschlossenen Impfserie eines Impfstoffs, der vom deutschen Paul-Ehrlich-Institut freigegeben wurde)
  • einen Genesungsnachweises (digitaler oder analoger PCR-/LAMP-/TMA-Testnachweis, der mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage alt ist)
  • ein negatives Testergebnis (PCR, Antigen, RT-LAMP oder TMA) Der Test darf nicht länger als 48 Stunden vor der geplanten Abflugzeit durchgeführt worden sein. Sollte es sich um einen Antigen-Test handeln, muss dieser innerhalb von 48 Stunden vor Ankunft in Deutschland durchgeführt worden sein.

Gäste mit einem internationalen Anschlussflug in Berlin werden gebeten folgenden Punkt zu beachten

-     alle Fluggäste müssen im Besitz der vorgeschrieben gültigen Pass- bzw.  Ausweisdokumente sein 

-    alle Fluggäste (ab einem Alter von 12 Jahren) müssen zum Zeitpunkt des Abflugs eines der folgenden medizinischen Zertifikate vorliegen: 

  • einen Impfnachweises (analoger oder digitaler Nachweis einer vor mehr als 14 Tagen abgeschlossenen Impfserie eines Impfstoffs, der vom deutschen Paul-Ehrlich-Institut freigegeben wurde)
  • einen Genesungsnachweises (digitaler oder analoger PCR-/LAMP-/TMA-Testnachweis, der mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage alt ist)
  • ein negatives Testergebnis (PCR, Antigen, RT-LAMP oder TMA) Der Test darf nicht länger als 48 Stunden vor der geplanten Abflugzeit durchgeführt worden sein. Sollte es sich um einen Antigen-Test handeln, muss dieser innerhalb von 48 Stunden vor Ankunft in Deutschland durchgeführt worden sein.

-   alle Fluggäste mit einem Anschlussflug zu einem Ziel außerhalb Deutschlands müssen die Einreisebestimmungen des entsprechenden Ziellandes beachten und diese einhalten.

eurostarling stellt die Flüge in die und aus der Ukraine bis vorerst einschließlich 30. April 2022 ein.

Der Luftraum über der Ukraine ist zurzeit gesperrt und es finden keine Überflüge statt. 

eurostarling beobachtet konstant die Situation und wird zu einem späteren Zeitpunkt über die weiteren Flüge entscheiden.   

Passagiere, die auf einem eurostarling Flug bis zum 31. August 2022 in die oder aus der Ukraine gebucht sind, können kostenlos auf einen anderen eurostarling Flug nach oder von der Ukraine (nach dem 1.Mai 2022), Polen, der Slowakei, Ungarn, Rumänien oder Moldawien umbuchen. Das neue Reisedatum muss bis zum 30. September 2022 liegen. Ebenso ist eine kostenlose Rückerstattung möglich.

eurostarling wird den russischen Luftraum bis vorerst 27. Mai aufgrund der aktuellen regulatorischen Situation nicht nutzen. Aus diesem Grund müssen in diesem Zeitraum alle eurostarling Flüge von und nach Russland annulliert werden. Betroffene Passagiere werden informiert.

Auf eurostarling Flügen nach Fernost kann es wegen Umplanung von Flugrouten kurzfristige Wechsel in der Abflugs- und Ankunftszeit geben.

eurostartling beobachtet die Situation weiterhin genau und steht in engem Austausch mit den nationalen und internationalen Behörden. Die Sicherheit unserer Passagiere und Besatzungsmitglieder hat für uns zu jeder Zeit oberste Priorität.